Neutrales, gerichtsfestes Gutachten für den Zugewinnausgleich – damit beide Seiten eine faire Lösung finden.
Bei einer Scheidung ist die Immobilie oft der größte Vermögenswert. Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert zum maßgeblichen Stichtag ermittelt werden. Als neutraler Sachverständiger erstellen wir ein Gutachten, das von beiden Parteien und vom Gericht akzeptiert wird – für eine faire Lösung ohne unnötigen Streit.
Ohne professionelle Bewertung entstehen oft diese Konflikte.
Einer schätzt hoch, der andere niedrig. Ohne neutrales Gutachten gibt es keine gemeinsame Basis für den Zugewinnausgleich.
Ihr Anwalt empfiehlt ein Sachverständigengutachten, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Ex-Partner zu sichern und vor Gericht zu bestehen.
Was war die Immobilie bei der Heirat wert, was heute? Für den Zugewinnausgleich müssen beide Stichtage bewertet werden.
Unverbindlich. Kostenfrei. Innerhalb eines Werktages Rückmeldung.
Kostenlose Erstberatung anfordernFair, neutral und von beiden Parteien akzeptiert.
Rufen Sie uns an – auch wenn nur eine Partei den Auftrag erteilt. Wir erklären den Ablauf und nennen Ihnen den Festpreis.
Wir besichtigen die Immobilie und erstellen ein objektives Gutachten zum relevanten Stichtag – unparteiisch und nachvollziehbar.
Mit dem Gutachten haben beide Seiten eine belastbare Grundlage für den Zugewinnausgleich – ob einvernehmlich oder vor Gericht.
"Mein Ex-Mann und ich waren uns über den Wert unserer Doppelhaushälfte in Herzogenrath absolut uneinig. Herr Nieckchen hat als neutraler Sachverständiger ein Gutachten erstellt, das wir beide akzeptieren konnten. Dadurch konnten wir den Zugewinn außergerichtlich regeln – ohne weiteren Streit und teuren Prozess."
— Nicole W., Herzogenrath
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.