Immobilienbewertung bei Scheidung – fairer Zugewinnausgleich

Neutrales, gerichtsfestes Gutachten für den Zugewinnausgleich – damit beide Seiten eine faire Lösung finden.

  • Neutraler, unabhängiger Sachverständiger
  • Von beiden Parteien akzeptiert
  • Stichtag-Bewertung für Zugewinnausgleich
  • Gerichtsfest – auch für streitige Verfahren
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Immobiliengutachten Scheidung Aachen

Bei einer Scheidung ist die Immobilie oft der größte Vermögenswert. Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert zum maßgeblichen Stichtag ermittelt werden. Als neutraler Sachverständiger erstellen wir ein Gutachten, das von beiden Parteien und vom Gericht akzeptiert wird – für eine faire Lösung ohne unnötigen Streit.

Typische Probleme bei der Scheidung

Ohne professionelle Bewertung entstehen oft diese Konflikte.

Ehepartner uneinig über den Wert

Einer schätzt hoch, der andere niedrig. Ohne neutrales Gutachten gibt es keine gemeinsame Basis für den Zugewinnausgleich.

Anwalt verlangt ein Gutachten

Ihr Anwalt empfiehlt ein Sachverständigengutachten, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Ex-Partner zu sichern und vor Gericht zu bestehen.

Zugewinn unklar

Was war die Immobilie bei der Heirat wert, was heute? Für den Zugewinnausgleich müssen beide Stichtage bewertet werden.

Faire Bewertung für beide Seiten – neutral und unabhängig

Unverbindlich. Kostenfrei. Innerhalb eines Werktages Rückmeldung.

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02251 / 7 17 44

Warum wir der richtige Partner bei Scheidung sind

  • Strikt neutral – wir arbeiten für keine Partei
  • Erfahrung mit Stichtag-Bewertungen (Anfangs- und Endvermögen)
  • Regelmäßig von Familiengerichten beauftragt
  • Diskret und einfühlsam in einer schwierigen Lebenssituation

Ihr Weg zum Scheidungsgutachten

Fair, neutral und von beiden Parteien akzeptiert.

1

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an – auch wenn nur eine Partei den Auftrag erteilt. Wir erklären den Ablauf und nennen Ihnen den Festpreis.

2

Neutrales Gutachten erstellen

Wir besichtigen die Immobilie und erstellen ein objektives Gutachten zum relevanten Stichtag – unparteiisch und nachvollziehbar.

3

Faire Einigung erzielen

Mit dem Gutachten haben beide Seiten eine belastbare Grundlage für den Zugewinnausgleich – ob einvernehmlich oder vor Gericht.

Das sagen unsere Kunden

★★★★★

"Mein Ex-Mann und ich waren uns über den Wert unserer Doppelhaushälfte in Herzogenrath absolut uneinig. Herr Nieckchen hat als neutraler Sachverständiger ein Gutachten erstellt, das wir beide akzeptieren konnten. Dadurch konnten wir den Zugewinn außergerichtlich regeln – ohne weiteren Streit und teuren Prozess."

— Nicole W., Herzogenrath

Häufige Fragen zum Scheidungsgutachten

Ja. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind wir zur Neutralität verpflichtet. Unser Gutachten basiert auf objektiven Kriterien und nachvollziehbaren Methoden. Erfahrungsgemäß akzeptieren beide Parteien unsere Bewertung – und auch Gerichte erkennen sie ohne Einschränkung an.

Für den Zugewinnausgleich ist in der Regel der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich (Endvermögen). In manchen Fällen muss zusätzlich der Wert bei Eheschließung (Anfangsvermögen) ermittelt werden. Wir beraten Sie, welche Stichtage für Ihren Fall relevant sind.

Die Kosten entsprechen denen eines regulären Verkehrswertgutachtens. Wir nennen Ihnen vorab einen verbindlichen Festpreis. Viele Paare teilen sich die Kosten – das ist deutlich günstiger als ein streitiges Gerichtsverfahren mit gerichtlich bestelltem Gutachter.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.

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info@immobiliengutachter-aachen.com

Essiger Weg 5, 53881 Euskirchen